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Mit Trauer und Unverständnis haben wir zur Kenntnis genommen, dass das Landeskirchenamt der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens sich als Reaktion auf die „Stellungnahme zur Öffnung der Pfarrhäuser für homosexuelle Pfarrer“ veranlasst gesehen hat, dem Evangelisten Lutz Scheufler zu kündigen.

Die Mitglieder des Evangelisationsteams haben im Hinblick auf ihr Gewissen erklärt, dem Beschluss der sächsischen Landessynode nicht folgen zu können. Sie nehmen für ihre Stellungnahme eine Aussage aus Artikel 28 des Augsburgischen Bekenntnisses (einer wichtigen Bekenntnisschrift unserer Kirche) in Anspruch:

„Und desfalls seind die Pfarrleut und Kirchen schuldig, den Bischofen gehorsam zu sein, lauts dieses Spruchs Christi, Lucäam 10.: ‚Wer euch höret, der höret mich.’ Wo sie aber etwas dem Evangelio entgegen lehren, setzen oder aufrichten, haben wir Gotts Befehl in solchem Falle, daß wir nicht sollen gehorsam sein“.

Die AG „Homosexualität in biblischem Verständnis“ hat in ihrem Abschlussbericht festgestellt, „dass ein persönlich begründetes Bekenntnis aufgrund der eigenen Gewissens­bindung und des eigenen Schriftverständnisses als erforderlich angesehen werden kann und zu respektieren ist“.

 

Da sich die getroffene Maßnahme auf die „Illoyalität gegenüber den Leitungsorganen“ bezieht, wie dies in einer Erklärung des Landesbischofs zum Ausdruck kam, erinnern wir daran, dass sich kirchliche Leitung nicht in erster Linie dienstrechtlich, sondern geistlich begründet. Wenn sich verdiente Mitarbeiter der Kirche veranlasst sehen, im Hinblick auf die Lehre der Kirche die Leitungsorgane nicht mehr als geistliche Leitung anzuerkennen, so sollte das geistlich beurteilt werden. Für die Kirchenleitung gilt im Besonderen das Wort Christi: „Wer euch verachtet, der verachtet mich.“ Eine Nichtanerkennung der geistlichen Leitung muss also von beiden Seiten von Furcht und Zittern begleitet sein. Wer sie ausspricht, weiß, dass er damit die Aussage trifft, Christus spreche nicht mehr durch die Kirchenleitung, und dass er sich dafür vor Gott rechtfertigen muss. Die Kirchenleitung, der sie gilt, sollte in Demut prüfen, ob sie die Kirche nach Gottes Befehl und Verheißung führt und ihr deshalb gilt: „Wer euch hört, der hört mich. Wer euch verachtet, der verachtet mich.“

Eine Kirchenleitung legitimiert sich nicht durch Gesetze, sondern durch Christus. Geistliche Leitung lässt sich nicht einklagen, sie ist ein Wirken des Heiligen Geistes. Wo geistliche Leitung in Frage gestellt wird, können Liebe und Gehorsam nur durch geistliches Wirken wiederhergestellt werden. Christus hat die, welche ihn verachtet haben, mit dem Wort Gottes überwunden. 

Wir rufen deshalb die Kirchenleitung dazu auf, die dienstrechtlichen Sanktionen gegen Lutz Scheufler zu überdenken, das Evangelisationsteam als wichtige Ausprägung des geistlichen Lebens in unserer Landeskirche zu integrieren und im Geist Christi darum zu ringen, dass ihr geistliches Leiten als Leiten Christi anerkannt wird.

 

Die Entlassung von Lutz Scheufler ist ein ungeistliches Signal, weil sie dazu beiträgt, dass die Gemeindeglieder, die dem Evangelisationsteam sehr verbunden sind, sich in unserer Landeskirche nicht mehr zu Hause fühlen. Damit hat die Kirchenleitung das vielbeschworene Amt der Einheit nicht in geistlicher Weise ausgeübt - ja, ein Zeichen mangelnder geistlicher Leitung gegeben.

Die Kirchenleitung hat dadurch den dreijährigen Gesprächsprozess, der dazu beitragen sollte, dass wir in der Landeskirche trotz Spannungen beieinander bleiben, schwer belastet. Die Sächsische Bekenntnis-Initiative hat diesen Gesprächsprozess stets begrüßt und im Vorfeld ausdrücklich die Erwartung formuliert, dass innerhalb der drei Jahre keine Fakten geschaffen werden, die später unumkehrbar sind. Die Entlassung von Lutz Scheufler müssen wir als Signal der Kirchenleitung gegen ein ergebnisoffenes Gespräch mit allen Gruppen unserer Landeskirche werten. Damit entzieht sich die Kirchenleitung dem von der Synode beschlossenen Gesprächsprozess. Wir erwarten eine geistliche Lösung in der Personal­angelegenheit von Lutz Scheufler. 

Die Sächsische Bekenntnis-Initiative wird den Gesprächsprozess künftig durch Vorträge und Veranstaltungen in den Gemeinden vor Ort verstärkt weiterführen. Sie können uns als Kirchgemeinde dazu einladen. Wenden Sie sich an einen unserer regionalen Ansprechpartner. Außerdem werden wir auf dem Gemeindebibeltag am 31. Oktober 2012 in der Sachsenlandhalle Glauchau vertreten sein. Am 05. November 2012 wird in Chemnitz ein Treffen der Verantwortlichen der Sächsischen Bekenntnis-Initiative stattfinden. Dazu sind auch Vertreter von Kirchgemeinden, Gemeinschaften und kirchlichen Werken herzlich eingeladen. 

Die Sächsische Bekenntnis-Initiative am 14.09.2012

 

Die Sächsische Bekenntnis-Initiative bedauert zutiefst die Entlassung von Lutz Scheufler aus dem Dienst der Sächsischen Landeskirche. Wir sehen darin ein Versagen der Kirchenleitung im Dienst an der Einheit der Kirche. Wir rufen die Verantwortlichen in der Landeskirche auf, diesen Schritt zurück zu nehmen. Diese Verschärfung zeigt, wie problematisch sich der Kirchenleitungsbeschluss vom 21. Januar 2012 ausgewirkt hat.

Wir befürchten, dass die Entlassung von Lutz Scheufler von einem Teil der Gemeindeglieder als Signal gegen einen ergebnisoffenen Gesprächsprozess verstanden wird und zu einer weiteren Entfremdung von Kirchenleitung und Gemeindebasis führt.

Wir weisen darauf hin, dass Lutz Scheufler und das ganze Evangelisationsteam weiterhin Mitglieder der Sächsischen Landeskirche bleiben wollen. Die Sächsische Bekenntnis-Initiative ruft ebenfalls dazu auf, weiterhin innerhalb der Sächsischen Landeskirche für die Geltung von Bibel und Bekenntnis einzutreten und nicht aus der
Kirche auszutreten.

Die Sächsische Bekenntnis-Initiative, Leipzig, 10. September 2012

 

Die Landessynode hat in ihrer Erklärung zu § 39 des EKD-Pfarrdienstgesetzes und zum Beschluss der Kirchenleitung vom 21. Januar 2012 auf der Frühjahrssynode festgestellt, „dass sich hinter dem gegenwärtigen ethischen Konflikt ein tiefgreifender Dissens im Schriftverständnis manifestiert, der die Einheit unserer Landeskirche gefährden kann.“ Die Landessynode schlägt deshalb einen dreijährigen Gesprächsprozess über die Hermeneutik der Bibel vor.

Nicht wenige Glieder unserer Landeskirche stehen diesem Gesprächsprozess kritisch gegenüber. Sie fragen nach dem Sinn eines solchen Gesprächsprozesses, da doch die Streitfrage über die Öffnung von Pfarrhäusern für homosexuell empfindende Pfarrer und Pfarrerinnen bereits durch die Kirchenleitung entschieden worden ist. Kann da noch von einem „ergebnisoffenen“ Gespräch die Rede sein?

Trotz dieser berechtigten Anfragen will sich die Sächsische Bekenntnis-Initiative dem Gesprächsprozess in unserer Landeskirche stellen und ihn aktiv mitgestalten. Denn wir sehen in ihm nicht nur einen freundlichen Austausch verschiedener Verständnisse und Umgangsweisen mit der Bibel. Als „Kirche des Wortes“ hängt unser Kirche-Sein heute wieder entscheidend am reformatorischen „sola scriptura“ (allein die Schrift). Deshalb sehen wir den Gesprächsprozess als ein Ringen um unsere Kirche überhaupt. Vom Verlauf und Ergebnis des Gesprächsprozesses wird es abhängen, ob die Einheit unserer Landeskirche in Zukunft gewahrt bleiben kann. Weil wir unsere sächsische Landeskirche lieben und wir wissen, dass Gott zu fürchten ist (2. Kor. 5, 11) und an der Treue zu seinem Wort das ewige Leben hängt (2. Tim. 3, 14ff.), wollen wir uns in dem Gesprächsprozess mit ganzer Kraft einbringen.
Die Grenze besteht für uns in einem Verständnis der Schrift, das innerhalb unserer Kirche die Bibel als grundlegenden Maßstab („norma normans“) nicht mehr akzeptiert, sie allein dem menschlichen Urteil unterwirft und sich so über sie hinwegsetzt oder ihre Aussagen verdreht (2. Petr. 3, 16). Deshalb setzen wir uns u. a. dafür ein, dass die Schriftwidrigkeit des Kirchenleitungsbeschlusses vom 21. Januar 2012 erkannt wird, und dieser Beschluss rückgängig gemacht wird.

Um der Ernsthaftigkeit und Bedeutung dieses Gesprächsprozesses willen, bitten wir alle Glieder unserer Landeskirche, sich für das Gelingen dieses Prozesses einzusetzen:

  • Wir bitten alle Glieder unserer Landeskirche um Fürbitte für den Gesprächsprozess.
  • Wir bitten alle Glieder unserer Landeskirche, die unter den Entwicklungen in unserer sächsischen Landeskirche leiden, nicht aus der Kirche auszutreten, sondern sich in ihren Gemeinden treu für die Geltung von Schrift und Bekenntnis einzusetzen.
  • Wir bitten alle Beteiligten an dem Gesprächsprozess um eine geschwisterliche und demütige Art des Umgangs miteinander.
  • Wir bitten alle Synodalen und Amtsträger unserer Kirche, die auf der Frühjahrssynode kirchengesetzlich beschlossene Bestätigung des Leitbildes von Ehe und Familie auch nach außen zu vertreten.
  • Wir bitten den Landesbischof und das Landeskirchenamt eindringlich, während des dreijährigen Gesprächsprozesses von ihrer Möglichkeit, „im Einzelfall homosexuellen Pfarrern und Pfarrerinnen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, das Zusammenleben im Pfarrhaus (zu) gestatten“ keinen Gebrauch zu machen.
  • Wir bitten die Kirchenleitung, keine weitergehenden Beschlüsse zu fassen – etwa im Blick auf Segnung von homosexuellen Partnerschaften.


Die Sächsische Bekenntnis-Initiative, Niederfrohna, am 4. Juli 2012

 

   

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