Im Jahr 2029 soll ein neues Evangelisches Gesangbuch erscheinen. Mit großem Interesse verfolgen wir den Prozess der Lied- und Textauswahl für dieses neue Gesangbuch. Denn das Gesangbuch ist für evangelische Christen mehr als nur ein Liederbuch für den Gottesdienst. Es ist auch ein Glaubensbuch für unseren Alltag als Christen. Es ist ein Trostbuch in Anfechtung und Krankheit. Es ist ein Lehrbuch zur Unterweisung und Stärkung im Glauben. Deshalb haben wir uns intensiv mit den bisherigen Überlegungen zum neuen Gesangbuch auseinandergesetzt und folgende Stellungnahme auf unserer Zusammenkunft am 28. Mai 2026 beschlossen:
„Singet dem Herrn ein neues Lied, denn er tut Wunder“ (Ps 98,1). Zu den Stärken und Freuden der Kirche Jesu Christi gehört, dass sie eine singende Bewegung ist. Ein aktualisiertes und verbessertes Gesangbuch ist deshalb zu begrüßen. Wir danken für alle fleißigen und positiven Bemühungen darum!
Aktualisierung darf aber nicht Traditionsabbruch bedeuten. Poetische Neuerungen dürfen nicht mit theologischen Verfälschungen einhergehen. Wir erkennen in der Liedauswahl Tendenzen, die im Widerspruch zur Heiligen Schrift und zu den Bekenntnissen unserer Kirche stehen. Wir bitten deshalb darum, den Entwurf des neuen Gesangsbuchs im Blick auf folgende theologische Einsichten noch einmal zu überprüfen:
Gott als Vater. Die biblische Offenbarung zeigt uns den Allmächtigen Gott als Vater, den wir folglich auch im ersten Artikel der Glaubensbekenntnisse als solchen preisen. Diese Wesens-offenbarung Gottes zeigt uns eine ewige Wahrheit und ist nicht die Folge einer patriarchalischen Zeitkultur. Dass in Gottes vollkommener Vaterschaft auch mütterliche Elemente enthalten sind – wie in analoger Weise auch bei jedem guten irdischen Vater – ist keinerlei Rechtfertigung für ein selbstkonstruiertes weibliches Gottesbild und die Anrede Gottes als „Mutter“.
Der Heilige Geist als dritte Person der Heiligen Dreieinigkeit. Alles Zurückfallen hinter die innerbiblischen Entwicklungslinien und die Bekenntnisaussagen des Nizäno-Konstantinopolita-nums zur göttlichen Person des Heiligen Geistes ist unverantwortlich. Zur „Heiligen Geistkraft“ zu beten, ist für liturgische Formeln und gemeindeprägende Gebete und Lieder strikt abzulehnen.
Die Rechtfertigung des Sünders. Unsere Rechtfertigung allein aus Gnade und unsere Sehn-sucht nach der erfahrbaren Nähe Gottes sind klar zu unterscheiden. Eine Aussage wie „weil irgendwas in mir noch näher wollte zu dir, werde ich neu in dir und immer wieder neu …“, ist keine harmlose Lyrik, sondern eine Vernebelung der Rechtfertigungslehre und ein „sanfter Wegweiser“ hin zur Selbsterlösung und Selbsterneuerung des Menschen.
Der Tod Jesu als Sühnopfer zur Überwindung des Zornes Gottes (vgl. CA 3) wird durch die vorgenommene Liedauswahl marginalisiert. Das wird daran deutlich, dass ein Großteil der bisherigen Passionslieder nicht mehr ins neue Gesangbuch aufgenommen werden. Auch viele andere Lieder, die vom Zorn Gottes sprechen, werden getilgt. Ist diese Verharmlosung des Gottesbildes wirklich angemessen? Sie wird u.E. dem gesamtbiblischen Zeugnis nicht gerecht.
Ökumene. Das zentrale biblische Anliegen der Einheit der Christen aller Zeiten und Räume darf durch Gesangbuchtexte nicht verletzt werden. Veränderungen des traditionellen, gemeinsamen Gottesbildes sind eine ernste Belastung der Beziehungen zur Römisch-Katholischen Kirche und zu den Ostkirchen. Die gendergerechte Sprache mag in bestimmten kirchlichen Kommissionen mehrheitsfähig sein, gewiss aber nicht in den Kirchgemeinden, die doch das Gesangbuch nutzen sollen. Und für unsere jüdischen Gesprächspartner ist es schmerzlich, wenn die gemeinsame biblische Tradition korrigiert und geprägte Texte wie die Psalmen verändert und dabei nicht als Neuschöpfungen mit biblischen Anklängen ausgewiesen werden. Zu den missionarisch und katechetisch sehr wirksamen Schätzen unserer lutherischen Tradition gehört das Miteinander von Lied und Lehre, die Überschneidung von Gesangbuch und Katechismus. Damit ist die altkirchliche Erkenntnis vom unlösbaren Zusammenhang unseres Singens und Betens auf der einen Seite mit der Glaubenslehre auf der anderen Seite (lex orandi – lex credendi • dt.: Das Gesetz des Betens bestimmt das Gesetz des Glaubens.) aufgenommen. Wir stellen fest, dass die Liedauswahl für das neue Gesangbuch eine Veränderung unserer Glaubensgrundlagen impliziert.
Um der biblischen Wahrheit und um der Einheit der Christen willen, melden wir uns mit dieser Kritik deutlich zu Wort. Wir bitten die für die Lied- und Textauswahl Verantwortlichen, unsere Bedenken und Einwände ernsthaft zu prüfen und zu berücksichtigen.