Das erste Konzil von Nicäa • 20. Mai 325 – 25. Juli 325
Das erste Konzil von Nicäa ist ein Meilenstein in der Geschichte der Kirche und feiert im Jahr 2025 sein 1700. Jubiläum. Die SBI will mit einigen Beiträgen auf die Bedeutung dieses Konzil hinweisen.
Die Situation im Römischen Reich
Die gesellschaftlichen Bedingungen für die Christen änderten sich zu Beginn des 4. Jahrhunderts gravierend. Deshalb soll im ersten Teil der Betrachtung des Konzils vor allem die äußere Situation im römischen Reich in diesen Jahren in den Blick genommen werden.
Unter Kaiser Diokletian begann um 300 n. Chr. eine Neustrukturierung des Römischen Reiches. Das Kaisertum wurde noch stärker sakralisiert, also durch Bindung an die römischen Staatsgötter in eine göttliche Dimension gerückt. Dem folgten viele Christen nicht, weil dies mit dem Glauben an den einen Gott unvereinbar ist. 303 n. Chr. begann eine reichsweite Christenverfolgung: Gottesdienste wurden verboten, christliche Staatsbeamte inhaftiert, den Christen die Ämterrechte entzogen. Viele Bischöfe wurden gefoltert.
Kaiser Galerius setzte diese Politik zunächst fort, ehe er 311 n. Chr. die Verfolgung der Christen einstellen ließ. Schon hier entstanden Versuche, die Christen an den Staat und den Kaiser zu binden.
Nach dem Tod des Galerius setzten Kämpfe um die Nachfolge ein. Eusebius von Caesaraea, ein christlicher Gelehrter und Geschichtsschreiber, berichtet: Konstantin der Große soll die entscheidende Schlacht an der Milvischen Brücke 312 n. Chr. gewonnen haben, nachdem er einige Zeit zuvor am Himmel ein Flammenkreuz gesehen hatte, dazu Zeichen mit der Bedeutung: IN HOC SIGNO VINCES (In diesem Zeichen wirst Du siegen.)
Gedanken zur Passionszeit
Vielleicht kennen sie sie noch. Die Bilder aus dem Fernsehen von dem verheerenden Brand in Los Angeles. Tagelang wütete das Feuer durch die Vororte. Es ging alles so schnell. Der Wind fachte das Feuer weiter an. Egal, ob Reiche oder Arme, das Feuer verbrannte ganze Stadtteile.
Solche Katastrophen machen uns sprachlos. Sie zeigen uns, wie machtlos der Mensch angesichts der Kräfte der Natur ist. Ein Funke genügt, um ein Flammenmeer zu entfachen, das nicht zu kontrollieren ist. In der Bibel lesen wir oft von Feuer als Zeichen des Gerichts Gottes. Der Prophet Joel beschreibt in eindrücklichen Worten die Zerstörung, die über das Land gekommen ist:
„Herr, dich rufe ich an; denn das Feuer hat die Auen in der Steppe verbrannt, und die Flamme hat alle Bäume auf dem Felde angezündet. Es schreien auch die wilden Tiere zu dir; denn die Wasserbäche sind ausgetrocknet und das Feuer hat die Auen in der Steppe verbrannt.“ (Joel 1,19-20)
Joel spricht von einer großen Dürre, von einer Hungersnot und von einem verheerenden Feuer, das das Land verwüstet. Er sieht diese Katastrophen als Zeichen dafür, dass Gott Gericht hält. Diese Worte sind schwer zu hören, aber sie haben eine wichtige Botschaft für uns: Sie rufen zur Umkehr auf.
Jahreslosung 2025: "Prüft alles und behaltet das Gute!"
Die Sächsische Bekenntnis-Initiative grüßt Sie für das Jahr 2025 mit Gedanken zur Jahreslosung aus Thessalonicher 5,21:
Bestimmt waren die meisten von uns schon einmal in den Pilzen. Der hochgiftige Knollenblätterpilz sieht fast genauso aus wie der gute und genießbare Wiesenchampignon. Da gilt auch: Prüft alles und behaltet das Gute. Unser Leben ist wie Pilzesammeln. Hinter einer freundlichen menschlichen Fassade kann sich z.B. ein Trickbetrüger verbergen. Damit Pilzesammler sich keinen Schaden zufügen durch giftige Pilze, gibt es das Pilzbestimmungsbuch. Damit wir Menschen im Leben davor bewahrt werden, uns zu schaden, gibt es ein Lebensberatungsbuch: die Bibel.
Wort zur Debatte um die Schwangerschaftsabbruchgesetzgebung
Sie können den folgenden Text auch unter diesem Link ansehen und -hören.
Die Debatte um die Neuregelung der Abtreibungsgesetzgebung hat vor der Bundestagswahl noch einmal Fahrt aufgenommen. Eine überparteiliche Gruppe von Bundestagsabgeordneten hat einen Gesetzesentwurf eingebracht, durch den die bisherigen Regelungen verändert werden sollen. So soll der Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten 12 Wochen, nach medizinischer und kriminologischer Indikation grundsätzlich rechtmäßig sein. Die verpflichtende Beratung für Abbrüche innerhalb der ersten 12 Wochen soll dabei bestehen bleiben. Die bis jetzt gültige Gesetzgebung, die Abtreibung prinzipiell verbietet und nur unter Ausnahmen straffrei geschehen lässt, soll damit beendet werden. Auch sollen die Krankenkassen die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch in Zukunft immer übernehmen.
Zu diesem Gesetzesvorhaben hat sich auch die EKD durch eine Stellungnahme zu Wort gemeldet, in der sie die Neuregelung für „weitgehend zustimmungsfähig“ erklärt.
„Tu deinen Mund auf für die Stummen und für die Sache aller, die verlassen sind.“ Sprüche 31,8
Als SBI wollen wir unseren Mund auftun und unsere Stimme den ungeborenen Kindern geben.
Wir rufen auf, für alle Schwangeren, ihre Partner und ihre geborenen und ungeborenen Kinder zu beten, dass sie auch in Krisen- und Konfliktsituationen ein immer neues Ja zum Leben geschenkt bekommen.
Wir bitten um Fürbitte für alle Organisationen und Verbände, die sich für den Schutz des menschlichen Lebens einsetzen.
Wir bitten Sie: Beten Sie für alle Bundestagsabgeordneten und die Bundestagswahl, dass der Herr uns gnädig ist und eine Regierung schenkt, die nach seinem Willen fragt und die Würde eines jeden Menschen, vor und nach der Geburt, achtet.
Die Sächsische Bekenntnis-Initiative widerspricht der Stellungnahme der EKD, die ein Gesetz aus evangelischer Perspektive für „weitgehend zustimmungsfähig“ hält, das Abtreibung und damit das Beenden/Töten von Menschenleben für rechtmäßig erklärt.
Die EKD verlässt damit wieder einmal den magnus consensus der Kirche Jesu Christi, indem sie sich von dem trennt, was die christliche Kirche von Anfang an zum Thema Abtreibung gelehrt hat. Bereits die ersten Christen waren dafür bekannt, dass sie sich für den Schutz des Lebens auch vor der Geburt eingesetzt haben. So schreibt schon die Didache, eine Kirchenordnung aus dem 1. - 2. Jahrhundert nach Christus, im 2.Kapitel: „… du sollst nicht das Kind durch Abtreiben umbringen und das Neugeborene nicht töten …“
Stattdessen konstruiert die EKD einen ethischen Konflikt, zwischen dem Lebensrecht des Ungeborenen und den Ansprüchen der Mutter an ihr eigenes Leben. Dabei geht sie nicht von dem echten Konfliktfall aus, wo das Leben der Mutter durch die Schwangerschaft gefährdet ist, sondern führt als Ansprüche auch z.B. die persönliche Lebensplanung der Mutter und die finanzielle Situation an. Wie der Schriftgelehrte, der Jesus nach dem höchsten Gebot fragt, meint die EKD sich vor dem einfachen Gehorsam gegen Gottes Gebot: „Du sollst nicht töten.“ durch einen Verweis auf den ethischen Konfliktfall entziehen zu können. Jesus verwehrt in seiner Antwort, der Geschichte vom barmherzigen Samariter, jedoch diese Flucht in den angeblich unklaren Willen Gottes. „Du sollst deinen Nächsten lieben.“ dieses Gebot gilt und lässt sich nicht durch den Verweis auf andere Ansprüche entkräften. Es gilt besonders den Schwachen und Hilflosen, den ungeborenen Kindern im Mutterleib.
Mit diesen Kindern ist Gott in Jesus. Auch sie haben dadurch von der Zeugung an eine Würde, weil sie schon von Mutterleib an von Gott gesehen und erkannt sind. (Psalm 139,13-16) Sie sind nicht nur ein „Zellhaufen“, sondern von Anfang an ganz Mensch. Besonders deutlich wird dies in der Geschichte des Besuchs der Maria bei Elisabeth, die am 4.Advent Predigttext gewesen ist. Kurz nach dem Besuch des Engels bei Maria, noch innerhalb der ersten drei Monate, besucht Maria Elisabeth und wird dabei von Johannes dem Täufer, der ebenfalls noch im Mutterleib ist, erkannt. Die beiden, der gerade erst entstandene Embryo und der Fötus im 6.Schwangerschaftsmonat, begegnen und begrüßen einander. Zwei Kinder, wovon das erste nach dem Willen des Gesetzesentwurf rechtmäßig getötet werden könnte.
Deshalb widersprechen wir als Sächsische Bekenntnis-Initiative der Stellungnahme der EKD. Sie ist keine legitime Position der Kirche Jesu Christi und widerspricht der Schrift und den Bekenntnissen unserer Kirche.