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„Die Segnung homosexueller Partnerschaften kommt in unserer Landeskirche mit Blick auf das biblische Zeugnis nicht in Betracht.“ So hat es unsere Kirchenleitung im Jahr 2001 anlässlich der staatlichen Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes eindeutig festgestellt. In Treue zum biblischen Zeugnis hat sich unsere Kirche einer gesellschaftlichen Entwicklung entgegengestellt. Und nun kommt so eine Segnung auf einmal doch in Betracht. Woher kommt dieser Sinneswandel? Hat sich das biblische Zeugnis in den letzten 15 Jahren verändert? Oder hat der Heilige Geist der Kirche Jesu Christi ganz neue Erkenntnisse in dieser Frage geschenkt? Von all dem ist mir nichts bekannt.

Ich bin sehr traurig über diese Entwicklung in unserer Kirche. Mir tun die Gemeindeglieder leid, die durch diesen Beschluss an ihrer Kirche irre werden. Mir tun die homosexuell empfindenden Geschwister leid, die meinen, nun einen „Segen“ zu empfangen, der aber gar kein Segen ist, weil kein Pfarrer segnen kann, was Gott nicht segnet. Mir tut es um unsere ökumenischen Beziehungen leid, die durch diesen Beschluss schwer belastet wenn nicht gar zerstört werden. Und mir tut es schließlich auch um unsere Kirchenleitung leid, die so sehr unter öffentlichem Druck steht, dass sie nicht mehr die Kraft hat, „mit Blick auf das biblische Zeugnis“ gesellschaftspolitischen Entwicklungen zu widerstehen.  

 

Liebe Freunde der SBI,

liebe Brüder und Schwestern in den Kirchenvorständen unserer Landeskirche, 

wir wollen nicht bei der Trauer über die Entwicklungen in unserer Landeskirche stehen bleiben, sondern uns weiterhin für unsere Kirche einsetzen. Deshalb ist auch unsere Handreichung erschienen. Sehr fundiert wird dort dargelegt, warum die geplante „Segenshandlung“ aus biblischen, liturgischen, ökumenischen und juristischen Gründen falsch ist. Wir empfehlen sehr, sich die Zeit zu nehmen, die Texte gründlich zu lesen. 

Auf den ersten beiden Seiten der Handreichung finden Sie eine zusammenfassende Beurteilung des Kirchenleitungsbeschlusses. Auf Seite 3 ist dann ein Beschussvorschlag für ein Ortskirchengesetz abgedruckt, das Kirchenvorstände beschließen können. Auch wenn dagegen von landeskirchlicher Seite verschiedene Einwendungen gemacht werden, sollten Sie dennoch den Weg über ein solches Ortskirchengesetz bedenken und es beschließen. Es ist auf jeden Fall eine eindeutige Positionsbestimmung Ihrer Kirchgemeinde, die nicht ignoriert werden kann.

 

Pfarrer Gaston Nogrady, Sprecher der SBI, 27.10.2016

 

   

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