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Mit Trauer und Unverständnis haben wir zur Kenntnis genommen, dass das Landeskirchenamt der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens sich als Reaktion auf die „Stellungnahme zur Öffnung der Pfarrhäuser für homosexuelle Pfarrer“ veranlasst gesehen hat, dem Evangelisten Lutz Scheufler zu kündigen.

Die Mitglieder des Evangelisationsteams haben im Hinblick auf ihr Gewissen erklärt, dem Beschluss der sächsischen Landessynode nicht folgen zu können. Sie nehmen für ihre Stellungnahme eine Aussage aus Artikel 28 des Augsburgischen Bekenntnisses (einer wichtigen Bekenntnisschrift unserer Kirche) in Anspruch:

„Und desfalls seind die Pfarrleut und Kirchen schuldig, den Bischofen gehorsam zu sein, lauts dieses Spruchs Christi, Lucäam 10.: ‚Wer euch höret, der höret mich.’ Wo sie aber etwas dem Evangelio entgegen lehren, setzen oder aufrichten, haben wir Gotts Befehl in solchem Falle, daß wir nicht sollen gehorsam sein“.

Die AG „Homosexualität in biblischem Verständnis“ hat in ihrem Abschlussbericht festgestellt, „dass ein persönlich begründetes Bekenntnis aufgrund der eigenen Gewissens­bindung und des eigenen Schriftverständnisses als erforderlich angesehen werden kann und zu respektieren ist“.

 

Da sich die getroffene Maßnahme auf die „Illoyalität gegenüber den Leitungsorganen“ bezieht, wie dies in einer Erklärung des Landesbischofs zum Ausdruck kam, erinnern wir daran, dass sich kirchliche Leitung nicht in erster Linie dienstrechtlich, sondern geistlich begründet. Wenn sich verdiente Mitarbeiter der Kirche veranlasst sehen, im Hinblick auf die Lehre der Kirche die Leitungsorgane nicht mehr als geistliche Leitung anzuerkennen, so sollte das geistlich beurteilt werden. Für die Kirchenleitung gilt im Besonderen das Wort Christi: „Wer euch verachtet, der verachtet mich.“ Eine Nichtanerkennung der geistlichen Leitung muss also von beiden Seiten von Furcht und Zittern begleitet sein. Wer sie ausspricht, weiß, dass er damit die Aussage trifft, Christus spreche nicht mehr durch die Kirchenleitung, und dass er sich dafür vor Gott rechtfertigen muss. Die Kirchenleitung, der sie gilt, sollte in Demut prüfen, ob sie die Kirche nach Gottes Befehl und Verheißung führt und ihr deshalb gilt: „Wer euch hört, der hört mich. Wer euch verachtet, der verachtet mich.“

Eine Kirchenleitung legitimiert sich nicht durch Gesetze, sondern durch Christus. Geistliche Leitung lässt sich nicht einklagen, sie ist ein Wirken des Heiligen Geistes. Wo geistliche Leitung in Frage gestellt wird, können Liebe und Gehorsam nur durch geistliches Wirken wiederhergestellt werden. Christus hat die, welche ihn verachtet haben, mit dem Wort Gottes überwunden. 

Wir rufen deshalb die Kirchenleitung dazu auf, die dienstrechtlichen Sanktionen gegen Lutz Scheufler zu überdenken, das Evangelisationsteam als wichtige Ausprägung des geistlichen Lebens in unserer Landeskirche zu integrieren und im Geist Christi darum zu ringen, dass ihr geistliches Leiten als Leiten Christi anerkannt wird.

 

Die Entlassung von Lutz Scheufler ist ein ungeistliches Signal, weil sie dazu beiträgt, dass die Gemeindeglieder, die dem Evangelisationsteam sehr verbunden sind, sich in unserer Landeskirche nicht mehr zu Hause fühlen. Damit hat die Kirchenleitung das vielbeschworene Amt der Einheit nicht in geistlicher Weise ausgeübt - ja, ein Zeichen mangelnder geistlicher Leitung gegeben.

Die Kirchenleitung hat dadurch den dreijährigen Gesprächsprozess, der dazu beitragen sollte, dass wir in der Landeskirche trotz Spannungen beieinander bleiben, schwer belastet. Die Sächsische Bekenntnis-Initiative hat diesen Gesprächsprozess stets begrüßt und im Vorfeld ausdrücklich die Erwartung formuliert, dass innerhalb der drei Jahre keine Fakten geschaffen werden, die später unumkehrbar sind. Die Entlassung von Lutz Scheufler müssen wir als Signal der Kirchenleitung gegen ein ergebnisoffenes Gespräch mit allen Gruppen unserer Landeskirche werten. Damit entzieht sich die Kirchenleitung dem von der Synode beschlossenen Gesprächsprozess. Wir erwarten eine geistliche Lösung in der Personal­angelegenheit von Lutz Scheufler. 

Die Sächsische Bekenntnis-Initiative wird den Gesprächsprozess künftig durch Vorträge und Veranstaltungen in den Gemeinden vor Ort verstärkt weiterführen. Sie können uns als Kirchgemeinde dazu einladen. Wenden Sie sich an einen unserer regionalen Ansprechpartner. Außerdem werden wir auf dem Gemeindebibeltag am 31. Oktober 2012 in der Sachsenlandhalle Glauchau vertreten sein. Am 05. November 2012 wird in Chemnitz ein Treffen der Verantwortlichen der Sächsischen Bekenntnis-Initiative stattfinden. Dazu sind auch Vertreter von Kirchgemeinden, Gemeinschaften und kirchlichen Werken herzlich eingeladen. 

Die Sächsische Bekenntnis-Initiative am 14.09.2012

 

   

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