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Aktuelle Informationen und Termine der SBI

   

Zur Frage der Segnung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften hat die Sächsische Bekenntnis-Initiative eine "Theologische Handreichung für Kirchenvorstände der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens" herausgegeben.

Mit dieser Handreichung bieten wir Kirchenvorständen Rat und Unterstützung an. Es finden sich darin Texte zum Verständnis des Segens und der Ehe, eine Zusammenstellung zur Position anderer Kirchen in dieser Frage sowie Beschlussvorschläge für Kirchenvorstände.

Die "Theologische Handreichung" kann in gedruckter Form über die Sprecher und Ansprechpartner der Sächsischen Bekenntnis-Initiative in der erforderlichen Stückzahl kostenlos angefordert werden.

 

Die SBI ist eine Initiative, in der Vertreter verschiedener bekenntnistreuer Gruppierungen und Gemeinden unserer sächsischen Landeskirche zusammenarbeiten. Die SBI will nicht eine weitere Gruppe neben den bereits existierenden Gruppierungen sein. Sie ist ein Netzwerk für diese Gruppen.
Aus diesem Grund ist der Organisationsgrad der SBI nur so hoch wie nötig. Wir haben uns entschieden, der SBI keine vereinsrechtliche Struktur zu geben.
Damit aber bestimmte rechtliche Aufgaben für die SBI wahrgenommen werden können, wird es nun eine Kooperation mit der Ev.-Luth. Bekenntnisgemeinschaft Sachsens e. V. geben. Die Bekenntnisgemeinschaft steht uns als Bewahrerin des Erbes der Bekennenden Kirche in Sachsen besonders nahe. Sie hat bereits von 2013 bis 2015 Aufgaben stellvertretend für uns wahrgenommen, so z. B. die Anstellung eines Koordinators und die Ausstellung von Spendenbescheinigungen. Durch die Entsendung von zwei Vertretern der SBI (Pfr. Gaston Nogrady und Chrístoph von Mohl) in den Leitungskreis der Bekenntnisgemeinschaft ist es nun auch zu einer strukturellen und personellen Verzahnung von SBI und Bekenntnisgemeinschaft gekommen. Wir sind der Bekenntnisgemeinschaft dankbar dafür, dass sie diese Struktur auf der Leitungskreissitzung am 3. Juni 2016 beschlossen hat und erklärt: „Die Ev.-Luth. Bekenntnisgemeinschaft Sachsens e. V. kann und will der SBI im gemeinsamen Einvernehmen hilfreich zur Seite stehen.“

Auch in diesem geistlichen Miteinander dürfen wir dankbar den Segen Gottes für unseren Weg erkennen.

Markersbach, den 14. Juni 2016    Pfr. Gaston Nogrady, Sprecher der SBI

Altensalz, den 14. Juni 2016          Pfr. Karsten Klipphahn, Vorsitzender der Evangelisch-Lutherischen Bekenntnisgemeinschaft Sachsens e. V.

 

 

Sehr geehrter Herr Landesbischof, lieber Bruder Ulrich,

mit Erschrecken und großem Kummer haben wir Ihre Osterpredigt vom 27. März 2016 im Internet zur Kenntnis genommen. Sie verkündigen dort, dass Jesus Christus nicht wirklich und leibhaftig auferstanden, sondern wie jeder Mensch im Grab verwest sei. Die „Auferstehung“ bestünde allein in dem, was seine Jünger daraus gemacht haben, indem sie seine göttliche „Sache, seine Haltung, seine Leidenschaft usw.“ weiterlebten: „Jesus, der Gottesmann und Meister, ist tot. Sein Leib wird vergehen wie jeder Menschenleib. Aber das, was in ihm göttlich war, seine Sache, seine Haltung, seine Leidenschaft und sein Einsatz für das wahre Leben, das ist mitnichten tot. Es lebt – wenn sie, die Nachfolger, es wollen.“

Im Gegensatz dazu bezeugt die Kirche Jesu Christi seit 2000 Jahren mit den Evangelien und dem Apostel Paulus das leere Grab und die Verwandlung des Leibes Jesu in einen unvergänglichen Auferstehungsleib als den Realgrund unserer Hoffnung. Denn „ist aber Christus nicht auferstanden, so ist unsre Predigt vergeblich, so ist auch euer Glaube vergeblich.“ (1Kor 15,14) Und: „Der Herr ist wahrhaftig auferstanden und Simon erschienen.“ (Lk 24,34)

Die wahrhaftige Auferstehung Jesu Christi ist das Grunddogma der Kirche schlechthin, mit dem alles andere steht und fällt. Darum müssen wir die Auffassung, dass Jesu Leib „wie jeder Menschenleib“ vergangen sei und nur seine Ideen weiterleben würden, für eine dezidierte Irrlehre halten. Uns stellt sich die Frage, wie Sie als Bischof und Christ die Kirche leiten und glauben können, ohne in Verbindung mit dem auferstandenen Herrn selbst zu stehen und zu leben.

Als leitender Bischof der VELKD sind Sie auch „unser Bischof“, und uns kann Ihre Aussage über die Auferstehung Jesu deshalb nicht gleichgültig sein. Darum bitten wir Sie öffentlich um eine Stellungnahme und Klarstellung Ihrer Osterpredigt.

Gott befohlen!

Pfr. Gaston Nogrady, Sprecher der SBI
Markersbach, den 2. April 2016

 

   

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