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Aktuelle Informationen und Termine der SBI

   

Dieser Vers aus dem Predigttext für den Altjahresabend hat uns auf unserer Klausur Anfang Februar persönlich angesprochen. Er soll uns als SBI in diesem Jahr begleiten und leiten. Wir wollen bei allen notwendigen Aktivitäten das Hören auf Gott nicht vergessen. Natürlich bedeutet das nicht, dass wir nun „stumme Hunde“ werden oder uns gar resigniert zurückziehen werden. Aber wir merken eben auch, dass Worte und Aktionen an Grenzen kommen – wohl auch an von Gott gesetzte Grenzen. Wir haben solche schmerzlichen Grenzen erfahren müssen z. B. im Blick auf das Verstehen und das Verstandenwerden von Menschen mit anderen theologischen Positionen in unserer Kirche. Da sind menschlichen Bemühungen – mögen sie auch noch so gut gemeint sein – eben Grenzen gesetzt. Auch wollen wir als SBI nicht in erster Linie eine kirchenpolitische „Partei“ sein. Im Hören auf Gott wollen wir unserer Kirche dienen. Damit wir das auch weiterhin tun können, soll uns der o. g. Vers Weisung und Mahnung sein. Wenn Gott es will, wird ER uns dann zu gegebener Zeit auch wieder die Worte geben, die in unsere Kirche gesprochen werden müssen.

Predigttext zum Altjahresabend 2016

Gegen die Verächter des göttlichen Wortes
8 So geh nun hin und schreib es vor ihnen nieder auf eine Tafel und zeichne es in ein Buch, dass es bleibe für immer und ewig. 9 Denn sie sind ein ungehorsames Volk und verlogene Söhne, die nicht hören wollen die Weisung des HERRN, 10 sondern sagen zu den Sehern: »Ihr sollt nicht sehen!«, und zu den Schauern: »Was wahr ist, sollt ihr uns nicht schauen! Redet zu uns, was angenehm ist; schaut, was das Herz begehrt! 11 Weicht ab vom Wege, geht aus der rechten Bahn! Lasst uns doch in Ruhe mit dem Heiligen Israels!«
12 Darum spricht der Heilige Israels: Weil ihr dies Wort verwerft und verlasst euch auf Frevel und Mutwillen und trotzt darauf, 13 so soll euch diese Sünde sein wie ein Riss, wenn es beginnt zu rieseln an einer hohen Mauer, die plötzlich, unversehens einstürzt; 14 wie wenn ein Topf zerschmettert wird, den man zerstößt ohne Erbarmen, sodass man von seinen Stücken nicht eine Scherbe findet, darin man Feuer hole vom Herde oder Wasser schöpfe aus dem Brunnen.
15 Denn so spricht Gott der HERR, der Heilige Israels: Wenn ihr umkehrtet und stille bliebet, so würde euch geholfen; durch Stillesein und Hoffen würdet ihr stark sein. Aber ihr wollt nicht 16 und sprecht: »Nein, sondern auf Rossen wollen wir dahinfliegen«, – darum werdet ihr dahinfliehen, »und auf Rennern wollen wir reiten«, – darum werden euch eure Verfolger überrennen. 17 Denn euer tausend werden fliehen vor eines Einzigen Drohen; ja vor fünfen werdet ihr alle fliehen, bis ihr übrig bleibt wie ein Mast oben auf einem Berge und wie ein Banner auf einem Hügel. Jesaja 30,8-17

Solidarität mit lettischen Kirchgemeinden

Die Ev.-Luth. Kirche Lettlands ist eine bekenntnistreue Kirche, die durch ihre synodale Entscheidung gegen die Ordination von Frauen nun von deutschen Kirchen und Werken unter Druck gesetzt wird: Die Nordkirche streicht die bisherige finanzielle Unterstützung und auch das Gustav-Adolf-Werk in Deutschland wird von nun an keine Projekte mehr in der lettischen Kirche fördern. Diese Maßnahmen treffen eine Kirche, die sehr arm ist, empfindlich. Dennoch ist für unsere lettischen Glaubensgeschwister der mangelnde Respekt vor synodalen Entscheidungen und die ungeistliche Überheblichkeit und Kälte deutscher Kirchenvertreter noch viel enttäuschender und verletzender als der finanzielle Verlust. Die finanziellen Einbußen wird eine bescheidene und gottesfürchtige Kirche verkraften, das ungeistliche Verhalten deutscher Kirchen und Werke aber ist eine geistliche Anfechtung.

Die Sächsische Bekenntnis-Initiative fühlt sich seit längerem der Ev.-Luth. Kirche Lettlands zutiefst verbunden. Es bestehen bereits vielfältige Kontakte, die wir als geistlich befruchtend und ermutigend erfahren. So ist nun in Absprache mit Vertretern der lettischen Kirche ein Partnerschaftsprogramm beschlossen worden: Die SBI will bekenntnistreuen Kirchgemeinden in Deutschland zu Partnerschaften mit lettischen Kirchgemeinden verhelfen. Wenn Kirchgemeinden daran interessiert sind, dann wenden sie sich bitte an den Sprecher der SBI (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Sie sollten dem Wunsch nach einer lettischen Partnergemeinde eine kurze Charakterisierung ihrer Kirchgemeinde hinzufügen. Dann wird der Vertreter der lettischen Kirche eine passende Partnergemeinde vorschlagen.

Fragen zu solch einer Gemeindepartnerschaft können gern an den Sprecher der SBI unter o.g. E-Post-Adresse gestellt werden.

 

(Über nachfolgende Bankverbindung können auch Spenden direkt an die Ev.-Luth. Kirche Lettlands gegeben werden. Latvijas Evangeliski luteriska Baznica, IBAN: LV21PARX0000570101013, BIC: PARXLV22)

 

„Die Segnung homosexueller Partnerschaften kommt in unserer Landeskirche mit Blick auf das biblische Zeugnis nicht in Betracht.“ So hat es unsere Kirchenleitung im Jahr 2001 anlässlich der staatlichen Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes eindeutig festgestellt. In Treue zum biblischen Zeugnis hat sich unsere Kirche einer gesellschaftlichen Entwicklung entgegengestellt. Und nun kommt so eine Segnung auf einmal doch in Betracht. Woher kommt dieser Sinneswandel? Hat sich das biblische Zeugnis in den letzten 15 Jahren verändert? Oder hat der Heilige Geist der Kirche Jesu Christi ganz neue Erkenntnisse in dieser Frage geschenkt? Von all dem ist mir nichts bekannt.

Ich bin sehr traurig über diese Entwicklung in unserer Kirche. Mir tun die Gemeindeglieder leid, die durch diesen Beschluss an ihrer Kirche irre werden. Mir tun die homosexuell empfindenden Geschwister leid, die meinen, nun einen „Segen“ zu empfangen, der aber gar kein Segen ist, weil kein Pfarrer segnen kann, was Gott nicht segnet. Mir tut es um unsere ökumenischen Beziehungen leid, die durch diesen Beschluss schwer belastet wenn nicht gar zerstört werden. Und mir tut es schließlich auch um unsere Kirchenleitung leid, die so sehr unter öffentlichem Druck steht, dass sie nicht mehr die Kraft hat, „mit Blick auf das biblische Zeugnis“ gesellschaftspolitischen Entwicklungen zu widerstehen.  

 

Liebe Freunde der SBI,

liebe Brüder und Schwestern in den Kirchenvorständen unserer Landeskirche, 

wir wollen nicht bei der Trauer über die Entwicklungen in unserer Landeskirche stehen bleiben, sondern uns weiterhin für unsere Kirche einsetzen. Deshalb ist auch unsere Handreichung erschienen. Sehr fundiert wird dort dargelegt, warum die geplante „Segenshandlung“ aus biblischen, liturgischen, ökumenischen und juristischen Gründen falsch ist. Wir empfehlen sehr, sich die Zeit zu nehmen, die Texte gründlich zu lesen. 

Auf den ersten beiden Seiten der Handreichung finden Sie eine zusammenfassende Beurteilung des Kirchenleitungsbeschlusses. Auf Seite 3 ist dann ein Beschussvorschlag für ein Ortskirchengesetz abgedruckt, das Kirchenvorstände beschließen können. Auch wenn dagegen von landeskirchlicher Seite verschiedene Einwendungen gemacht werden, sollten Sie dennoch den Weg über ein solches Ortskirchengesetz bedenken und es beschließen. Es ist auf jeden Fall eine eindeutige Positionsbestimmung Ihrer Kirchgemeinde, die nicht ignoriert werden kann.

 

Pfarrer Gaston Nogrady, Sprecher der SBI, 27.10.2016

 

   

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